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VR-Mitglied:aktiv_3_2018 - Baukindergeld: Der Traum vom Wohneigentum wird gefördert!

NEU: Baukindergeld Der Traum vom Wohneigentum wird gefördert! Das Baukindergeld für junge Familien kommt! Dieser Zuschuss vom Staat zum Bau oder Kauf der ersten eige- nen vier Wände unterstützt Familien beim Erwerb oder Bau von Wohnei- gentum. Familien erhalten über einen Zeitraum von zehn Jahren 1 200 € pro Jahr und Kind. In Bayern wird ein zu- sätzlicher Aufstockungsbetrag von 300 € pro Jahr gezahlt. Baukindergeld: Neue Förderung verabschiedet Die Bundesregierung hat zur Förde- rung von Wohneigentum als Maßnah- me das Baukindergeld beschlossen. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft. Die Förderung für geschlossene Kaufverträge und erteilte Baugenehmigungen von 2018 bis 2020 kann über die KfW-Bank und das bay- erische Baukindergeld Plus über die Bayern Labo beantragt werden. Für Familien mit Eigenheim-Wunsch Das Baukindergeld soll Familien mit Kindern den Weg zum Eigenheim er- leichtern: Bis zu 12 000 € (15 000 €*) pro Kind stehen für die Förderung des Eigenheims bereit. Der Bund fördert mit dem Baukindergeld sowohl den Neubau als auch den Erwerb von Be- standsimmobilien und bezweckt da- mit eine Erhöhung der Wohneigen- tumsquote. Neben der Förderung des Wohnungsbaus gilt das Eigenheim nämlich auch als gute Altersvorsorge für Familien. Zuschuss von 1 200 € (1 500 €*) im Jahr. Die Förderung läuft maximal zehn Jahre. Wird sie über diesen Zeitraum beantragt, so hat die Familie ein Plus von insgesamt 12 000 € (15 000 €*). Wer bekommt Baukindergeld? Einen Anspruch auf das Baukinder- geld haben Familien mit minderjährigen Kindern, die erstmalig Wohneigentum erwerben wollen. Darüber hinaus gel- ten noch weitere Bedingungen:  Der Anspruch soll gelten für alle notariell geschlossenen Kaufverträge und Baugenehmigungen, die zwischen 2018 und 2020 neu ab- geschlossen bzw. erteilt werden.  Das zu versteuernde Haushaltsjahres- einkommen darf 75 000 € nicht über- steigen, damit es zusätzlich einen Freibetrag in Höhe von 15 000 € für jedes Kind gibt.  Die Antragsteller – also die Eltern – müssen Kindergeld beziehen bzw. einen Kinderfreibetrag erhalten. Wie viel Baukindergeld gibt es? Für ein einzelnes Kind erhalten Familien, die erstmalig eine Immobilie erwer- ben oder ein Eigenheim bauen, einen Einkommensgrenzen für Baukindergeld Das Baukindergeld soll Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen helfen, Wohneigentum zu schaffen. Daher gelten für den Bezug Einkom- mensgrenzen. Diese Grenzen sind allein nach der Zahl der Kinder gestaffelt. Das zu versteuernde Haushaltsjahres- einkommen einer Familie darf maxi- mal 75 000 € plus einem Kinderfreibe- trag von 15 000 € betragen, damit sie in den Genuss des Baukindergeldes kommt. Die Obergrenze des maximal zu ver- steuernden Haushaltsjahreseinkom- mens beträgt bei  einem Kind: 90 000 €  zwei Kindern: 105 000 €  drei Kindern: 120 000 €  vier Kindern: 135 000 € Bei Fragen zum Baukindergeld rufen Sie uns gerne an, Telefon 0931 359735! *Speziell für Bayern: Aufstockung um zu- sätzliche 300 € jährlich pro Kind. 2 VR-Mitglied:aktiv Oktober 2018

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